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Allgemein17. November 2026

Die Doku bleibt. Die Aufnahme nicht.

audio

Im Behandlungszimmer wird mehr gesagt als „Zahn 46, Füllung“. Die Patientin erzählt von der Scheidung, die den Bruxismus erklärt. Der Vater fragt, ob das Kind die Spritze merkt. Die Assistenz flucht leise über den Absauger.

KI-Dokumentation hört all das. Die entscheidende Frage ist nicht, ob sie zuhört. Sondern was danach mit der Aufnahme passiert.

Warum Audiodaten heikler sind als Text

Eine Dokumentation enthält, was medizinisch relevant ist. Eine Audioaufnahme enthält alles: Stimmen, Namen, Nebengespräche, Hintergrundgeräusche. Stimmen sind biometrische Merkmale, Gespräche können Dritte betreffen. Je länger so eine Aufnahme liegt, desto größer das Risiko.

Die DSGVO verlangt Datenminimierung: Gespeichert wird nur, was für den Zweck nötig ist. Der Zweck ist die fertige Dokumentation. Die Aufnahme ist nur der Weg dorthin. Den rechtlichen Rahmen beschreibt der Beitrag Sprachdokumentation in der Zahnarztpraxis und die DSGVO.

Vier Fragen an jeden Anbieter

  1. 1. Wird die Audioaufnahme gespeichert? Wenn ja: wo, wie lange und wozu?
  2. 2. Wo wird das Audio verarbeitet? Auf dem Gerät in der Praxis oder auf einem Server? Und in welchem Land?
  3. 3. Wird mit den Aufnahmen trainiert? Manche Anbieter verbessern ihre KI mit Kundendaten. Das sollte nie ohne ausdrückliche Zustimmung passieren.
  4. 4. Steht das im Vertrag? Eine Zusage im Verkaufsgespräch ersetzt keine Regelung im Auftragsverarbeitungsvertrag.

Weitere Prüffragen vor dem Vertragsabschluss sammelt KI-Dokumentation für Zahnarztpraxen: Fünf Fragen vor der Vertragsunterschrift.

So geht Doctos mit Audiodaten um

Doctos speichert keine Audiodaten. Die Aufnahme wird nach der Verarbeitung gelöscht. Übrig bleibt nur die fertige Dokumentation, die in die Praxissoftware übertragen wird.

Die fertige Dokumentation liegt verschlüsselt auf Servern in Deutschland. Mehr dazu im Beitrag Server in Deutschland.

Was im Behandlungszimmer gesagt wird, bleibt dort

Die Scheidung hinter dem Bruxismus, der besorgte Vater, der Fluch über den Absauger: Nichts davon gehört in ein Archiv. In die Akte gehört nur, was medizinisch zählt. Praxen sollten sich von jedem Anbieter schriftlich bestätigen lassen, dass die Aufnahme genau dort endet, wo die Dokumentation beginnt.

Wie Spracherkennung im Praxisalltag sonst funktioniert, zeigt Spracherkennung in der Zahnarztpraxis.

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